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Wartung

BRE Brandschutzsysteme + Metallbau GmbH
   
   
       
Der Werterhaltung und Wartung von Feuerschutzelementen sollte der Eigentümer oder Betreiber
 
einer Immobilien größte Aufmerksamkeit widmen, denn unsere Baugesetze formulieren dies in der Musterbauordnung (MBO) folgendermaßen:
 
       
mbo
   
       
Bitte beachten Sie:
     
       
Die Gewährleistungsfrist beträgt in der Regel 5 Jahre, bzw. 2 Jahre bei VOB‑Vertrag, in
Ausnahmefällen 6 Monate.
 
Weder der Unternehmer noch der Auftraggeber sind gesetzlich zur Wartung verpflichtet.
 
Allerdings trifft den Eigentümer einer Immobilie die Pflicht zur Instandhaltung.
 
 
Mängel, die nachweislich auf unterlassene Wartung zurückzuführen sind, unterfallen nicht der
 
Gewährleistung. Den Zusammenhang zwischen Mangel und unterlassener Wartung hat der
 
Unternehmer zu beweisen.
         
Wir möchten Sie hier über das Erfordernis einer regelmäßigen Wartung in Kenntnis setzen.
 
 
Wir unterstützen Sie in allen Massnahmen einer fachgerechten Wartung und Instandhaltung.
 
Verbunden damit ist für Sie eine Werterhaltung Ihrer Investition in den vorbeugenden
 
Brandschutz.
 
       
Bitte beachten Sie unbedingt die Richtlinie des DIBt für die
 
 
"ÄNDERUNGEN AN FEUERSCHUTZABSCHLÜSSEN" (Fassung Juni 1995)